Spätestens bis Ende Juli solle dem Stadtrat eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung vorgelegt, die Kosten dann in den kommenden Haushalt eingestellt und mit der Umsetzung 2026 begonnen werden. „Aufgrund der eindeutigen Priorisierung beim Verkehrsentwicklungsplan durch die Bürgerinnen und Bürger ist eine weitere Verzögerung aus unserer Sicht nicht mehr hinnehmbar“, heißt es in dem Antrag.
Jean-Marc Baum, Referatsleiter Verkehrsplanung und Straßen, erläuterte, was vor einem Baubeginn noch alles ansteht: Prüfung auf Altlasten, Instandsetzung der Stützmauer, Regelung der Zufahrten zur Tiefgarage und der Schlossbergschule, Planung des Anschlusses aus Richtung Hauptplatz, Arbeiten im Zusammenhang mit der Straßenentwässerung. „Es ist eine Menge zu tun, bis man da bauen kann“, fasste Baum zusammen. Ein grober Zeitplan sieht vor, dass 2028 und 29 gebaut werden könnte.
Nach diesen Erläuterungen zogen Hans-Jürgen Schulmeister (LM) und Karl Egger (Grüne) in Vertretung ihrer Fraktionen die ersten drei Punkte ihres Antrags zurück. Blieb die geforderte Interimslösung – die Anordnung eines „Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge oder Krafträder mit Beiwagen“. Außerdem solle die Zulässigkeit von Tempo 30 in der Neuen Bergstraße geprüft werden.