BÖLLERVERBOT

25.02.2026

Antrag zum Verbot von Böller- und Feuerwerkskörpern für Privatpersonen zu Silvester in der Altstadt von Landsberg am Lech

Antrag

Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech beschließt, für den Zeitraum um den Jahreswechsel immer ab 30.12. – 02.01.des darauffolgenden Jahres ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern durch Privatpersonen im Gebiet der Altstadt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten (gemäß Allgemeinverfügung und beigefügtem Lageplan) und dem Stadtrat vorzutragen.

Der Stadtrat hat heute eine Allgemeinverfügung beschlossen,